SIMPro

Nutzungsbedingungen für den Testzeitraum

Kurz und ohne Kleingedrucktes. Was hier steht, gilt für den kostenlosen Testzeitraum von 30 Tagen. Für ein späteres Abo wird es eigene Bedingungen geben.

Noch nicht endgültig. Diese Bedingungen sind nicht anwaltlich geprüft. Vor dem entgeltlichen Betrieb gehören sie einem Juristen vorgelegt — insbesondere die Abschnitte zu Haftung und Verfügbarkeit. [PRÜFUNG AUSSTEHEND]

1. Wer Ihr Vertragspartner ist

Sascha Suchan als natürliche Person (Einzelunternehmen, nicht im Firmenbuch eingetragen). „SIMPro" ist die Geschäftsbezeichnung, unter der die Software angeboten wird — nicht der Vertragspartner. Anschrift und Kontakt stehen im Impressum.

2. Worum es geht

Sie bekommen einen Zugang zu SIMPro und dürfen die Software 30 Tage lang kostenlos für Ihren Betrieb nutzen. Der Zeitraum beginnt, wenn Sie den Link aus der Bestätigungs-E-Mail anklicken.

3. Der Testbetrieb ist ein Testbetrieb

Es gibt keine Verfügbarkeitszusage. Der Dienst kann jederzeit und ohne Vorankündigung nicht erreichbar sein — für Wartung, wegen eines Fehlers oder weil beim Rechenzentrum etwas ausfällt. Wir bemühen uns, das kurz zu halten, versprechen aber nichts.

Ebenso wenig gibt es eine Zusage, dass alles fehlerfrei arbeitet. SIMPro wird laufend weiterentwickelt.

4. Die Aufbewahrungspflichten liegen bei Ihnen

Das ist der wichtigste Punkt hier. § 132 BAO verpflichtet Sie — nicht uns —, Ihre Aufzeichnungen sieben Jahre lesbar aufzubewahren. Wenn Sie SIMPro für echte Geschäftsfälle einsetzen, gilt das für diese Aufzeichnungen genauso.

Daraus folgt:

5. Was nach 30 Tagen geschieht

Der Zugang geht in den Lesemodus. Sie können weiter ansehen, drucken, exportieren und den Datenträger für die Betriebsprüfung erzeugen. Gesperrt ist nur, Neues anzulegen.

Es verlängert sich nichts von selbst, und wir haben keine Zahlungsdaten von Ihnen. Es entstehen keine Kosten, und es gibt nichts zu kündigen.

6. Das Abo

Gibt es noch nicht.

7. Aufhören, wann Sie wollen

Unter Einstellungen → Betrieb → Betrieb löschen beenden Sie den Zugang selbst. Vier Schritte, ein vollständiger Export vorweg, danach sieben Tage Bedenkzeit — bis dahin lässt sich alles abbrechen.

Was bleibt: die Einträge des Prüfprotokolls und die Sicherungskopien, bis sie im normalen Lauf verfallen. Warum, steht in der Datenschutzerklärung.

8. Was Sie nicht tun sollten

Bei erheblichen Verstößen können wir einen Zugang sperren. Sie bekommen vorher Gelegenheit zur Stellungnahme, außer es eilt.

9. Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nicht, soweit gesetzlich zulässig — bei einem unentgeltlichen Testbetrieb ist das der übliche Rahmen. Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Personenschäden bleiben unberührt.

10. Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher bleiben die zwingenden Schutzbestimmungen ihres Wohnsitzstaates unberührt. Gerichtsstand für Unternehmer ist [BITTE ERGÄNZEN: Ort].